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Initiative für unsere Dörfer |
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Grundgesetz:
Die kommunale Selbstverwaltung ist in Art. 28 Abs.2 GG geregelt:
Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
Volksinitiative 2011 plant nächstes Jahr ein Volksbegehren
Die Vertrauensleute der Volksinitiative sprachen sich am 8.9. in Westerhausen für ein Volksbegehren im Jahr 2008 aus. So leicht sollen sich nicht 50.000 Stimmen ignorieren lassen.
Unser Aufruf an alle Bürgermeister: Nichts überstürzen!
Bis zum heutigen Tag gibt es keine gesetzliche Legitimation.
Der in der Öffentlichkeit entstandene Handlungsdruck, der auf den Kommunen lastet, wurde durch bewusste Fehlinformation der Bevölkerung herbeigeführt.
Im Gutachten des IHW und der Martin-Luther-Universität steht:
„Es sollten in Sachsen-Anhalt nicht die Fehler der westdeutschen Gemeindegebietsreformen der 1970er Jahre wiederholt werden.“
ERINNERUNG AN UNSERE WAHLVERSPRECHEN
Da mir das Thema Kreisgebietsreform in unserem CDU-Kreisverband zu kurz kommt, hielt ich es für angebracht, mit einem Schreiben an die Mitglieder der Kreistagsfraktion mal wieder auf dieses, für die Bürger in meinem Wahlkreis sehr wichtiges Thema aufmerksam zu machen. Damit möchte ich auch an unser Wahlversprechen erinnern, welches wir unseren Wählern vor der Wahl gegeben haben.
Schreiben an die_Fraktion als pdf-Datei
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Letzte Aktualisierung ( Saturday, 16. February 2008 )
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